Richtig Sichern:
Bevor Sie mit dem Klettern beginnen, vergewissern Sie sich, dass der Karabiner an der Anseilschlaufe des Sicherheitsgurts angebracht ist, der Verschluss richtig verriegelt und der Schnapper eingerastet ist.
Bei Nichtbefolgung kann es zu schweren Unfällen kommen.
Aufstieg:
Kontrollieren Sie die Funktion des Selbstsicherungsgeräts, indem Sie einen kurzen Abschnitt des Gurtbands herausziehen und es danach wieder zurückziehen lassen. Sollte sich das Gurtband des Selbstsicherungsgeräts während des Kletterns nicht zurückziehen, brechen Sie das Klettern umgehend ab und bitten Sie um Hilfe.
Kontrollieren Sie, ob der Klettergurt richtig und fest angebracht ist.
Kontrollieren Sie, ob der Karabiner des Gurtbands des Selbstsicherungsgeräts mit der dafür vorgesehenen Schlaufe am Klettergurt verbunden und der Verschluss ordnungsgemäß geschlossen ist.
Vergewissern Sie sich, dass der Schnappverschluss des Karabiners vom Kletterer/der Kletterin weg zeigt.
Klettern Sie niemals entlang oder über dem Selbstsicherungsgerät.
Abstieg/Abfahren:
Beginnen Sie den Abstieg niemals über dem Selbstsicherungsgerät. Vergewissern Sie sich vor dem Abstieg, dass sich auf dem Abstiegsweg und dem Landebereich keine Menschen oder Hindernisse befinden.
Beginnen Sie den Abstieg immer mit den Füßen zuerst und setzen Sie diese ein, um Hindernisse abzuwehren und sich auf die Landung vorzubereiten.
Hängen Sie nach dem Klettern die Karabiner wieder in die vorgesehene Halterung ein.
Sollte sich das Band unbeabsichtigter Weise komplett eingezogen haben, verständigen Sie den Kletterwandbetreiber und holen Sie das Band nicht selbständig wieder herunter.
Freier Weg und Landebereich:
Achten Sie darauf, dass sich auf dem Abstiegsweg und Landebereich keine anderen Kletterer, Fußgänger oder Hindernisse befinden, die ein Verfangen verursachen bzw. den Auf- oder Abstieg beeinträchtigen könnten.
Gewichtsbereich 20 – 130kg:
Klettern nur für Personen im Gewichtsbereich von 20kg – 130kg.
Kinder bis 14 Jahre nur unter Aufsicht:
Die Benutzung für Kinder ist nur unter Aufsicht eines unterwiesenen Erziehungsberechtigten erlaubt.